Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist in der Landeshauptstadt Dresden ein Betreuungsangebot für unter 3-jährige Kinder.

Es bietet Eltern eine individuelle, gesetzlich anerkannte und gleichwertige Kindertagesbetreuungsform neben der Kinderkrippe.


Die Kindertagespflege ist eine individuelle und familiennahe Form der Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.


Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut max. 5 Kinder im eigenen Haushalt oder in dafür angemieteten Räumen.

Die Betreuung orientiert sich entsprechend der pädagogischen Konzeption einer Tagespflegestelle an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der Eltern.

Eine enge, intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Kindertagespflegeperson sind ein wichtiger Begleiter in dem Betreuungsverhältnis.


In Zeiten von Urlaub, Fortbildung oder Krankheit der Kindertagespflegeperson haben Eltern einen Anspruch auf Ersatzbetreuung für ihr Kind. Diese ist bei jeder Kindertagespflegeperson fest geregelt in form von einer Basis-Ersatztagespflegeperson, einem verzahnten Modell oder einem Tagespflegestützpunkt. Durch die engen Vernetzungen der Kindertagespflegepersonen, haben die Kinder zu den Ersatztagespflegepersonen regelmäßigen Kontakt.


Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege, wird in der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden geregelt und entspricht den Kosten für einen Platz in der Kinderkrippe.




 Beispiel: Elternbeiträge ab 1. September 2025 für Kinderkrippen und Kindertagespflege mit 9 Stunden Betreuungszeit


Elternbeiträge für Verheiratete/Lebensgemeinschaft

Betreuungszeit in Stunden 9
1. Zählkind 268,75 €
2. Zählkind 161,25 €
weitere Zählkinder beitragsfrei


Elternbeiträge für Alleinerziehende

Betreuungszeit in Stunden 9
1. Zählkind 241,88 €
2. Zählkind 134,38 €
weitere Zählkinder beitragsfrei
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